Ist der Erhalt eines Baumes nicht mehr möglich, weil er z. B. nicht mehr standfest ist, ein Bauvorhaben geplant ist oder generell die Verkehrssicherheit des Baumes nicht wieder herstellbar ist, muss der Baum gefällt werden.
In vielen Fällen muss bei der zuständigen Behörde ein Fällantrag mit einer Begründung gestellt werden. Diesen Antrag stellen wir für Sie mit einer entsprechenden Dokumentation und Begründung.
Bei Fällungen zwischen März und Oktober muss der Artenschutz nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz beachtet werden. Hierzu erstellen wir das entsprechende Artenschutzgutachten. In diesem Gutachten wird überprüft, ob im Baum geschützte Arten vorhanden sind, ob Vogelbrutgeschäft stattfindet, oder ob z.B. Quartiere von Fledermäusen vorhanden sind.
Nach Eingang der Genehmigung fällen wir Ihren Baum fachgerecht. Die Fällung kann durch räumliche Begebenheiten häufig nicht vom Boden aus erfolgen. Hier kommen unsere ausgebildeten Baumkletterer (SKT-A, SKT-B, ETV; ETT) zum Einsatz, die auch in schwieriger Umgebung einen Baum sicher von oben absetzen. Unser Raupenhubsteiger kann unterstützend eingesetzt werden. Fällungen mit dem Einsatz eines Krans sind ebenfalls möglich.
Wir übernehmen für Sie die Entsorgung des anfallenden Ast- und Stammmaterials. Möchten Sie das Stammholz selbst verwenden, schneiden wir es Ihnen auf die benötigte Länge und setzen es auf.
Nachdem ein Baum gefällt wurde, bleibt der Stumpf mit seinen Wurzeln im Boden. Eine Verrottung dauert Jahre.
Mit einer Wurzelstockfräsung wird die Wurzel mit einer Stubbenfräse in Sägespäne zerspannt. Ausgefräst wird der reine Wurzelstock. Die Seitenwurzeln verbleiben im Boden. An der Stelle der Wurzel entsteht eine Mulde.
Wir fräsen Wurzelstöcke bis zu einer Tiefe von 20-25 cm aus. Der Oberboden kann dann wieder eingedeckt und bepflanzt werden. Sollten beim Pflanzen Seitenwurzeln stören, können diese ebenfalls ausgefräst werden. Sprechen Sie mit unseren Mitarbeitern, wenn Sie an der entsprechenden Stelle wieder etwas pflanzen möchten.