Warum müssen Bäume auf Verkehrssicherheit kontrolliert werden?
Die Verkehrssicherungspflicht wird explizit in keiner gesetzlichen Bestimmung festgelegt. Sie folgt aus der Ableitung aus der allgemeinen Haftungsregelung in der Rechtsprechung, nach § 823 Abs. 1 BGB
Wir beschäftigen ausschließlich qualifizierte Mitarbeiter, die sich permanent weiter fortbilden. Hier finden Sie eine Auswahl an erworbenen Zertifikaten.
Unsere Mitarbeiter sind gemäß ihres Einsatzes ausgebildet und versichert.
Sie bilden sich ständig weiter und verfügen über anerkannte Qualifikationen wie:
– SKT A
– SKT B
– European Tree Worker
– European Tree Technician / Master Arborist
– FLL zertifizierter Baumkontrolleur
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