Es ist eine irrige Meinung eine Baumfällung nur bis zum 28.02.2018 ausführen zu dürfen.
Auch im Frühjahr und Sommer sind Pflegemaßnahmen und Fällungen erlaubt, wenn auch mit gewissen Einschränkungen.
Wenn Sie sich unsicher sind, was Sie dürfen und was nicht – Wir beraten Sie gerne.